AGB

TINWARE DIRECT LIMITED GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Begriffe

In diesen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgenden Bedeutungen:

„Vertrag“ bezeichnet den Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer über den Verkauf und Kauf der Waren in Übereinstimmung mit diesen gelegentlich gemäß Klausel 2.2 geänderten Geschäftsbedingungen.

„das Unternehmen“ bezeichnet die in Niederlande gegründete und eingetragene Tinware Direct BV mit Unternehmensnummer 90657624 und eingetragenem Sitz in De Hooge Akker 18, 5661 NG, Geldrop, Netherlands„Käufer“ bezeichnet den Erwerber der Waren vom Unternehmen.

„Waren“ bezeichnet die Produkte oder Artikel oder Dienstleistungen, die vom Unternehmen verkauft oder geliefert werden.

„Abbildungen oder Zeichnungen“ bezeichnet jede Form von Artwork, Fotografie, Illustrationen oder Screenshots, die vom Unternehmen erstellt werden.

„Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet Patente, Erfindungsrechte, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Rechte an Aufmachung oder Ausstattung, Rechte am Goodwill oder auf Unterlassung wegen unlauteren Wettbewerbs, Rechte aus unlauterem Wettbewerb, Designrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Rechte an vertraulichen Informationen (einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnissen) und alle sonstigen Rechte an geistigem Eigentum, jeweils unabhängig davon, ob eingetragen oder nicht eingetragen, einschließlich aller Anmeldungen für und Verlängerungen oder Erweiterungen solcher Rechte sowie aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen in jedem Teil der Welt.

„Bestellung“ bezeichnet die Bestellung des Käufers für die Waren, wie sie vom Käufer schriftlich festgelegt ist, einschließlich einer über die Website des Unternehmens aufgegebenen Bestellung.

„Bestellbestätigung“ hat die in Klausel 2.4 angegebene Bedeutung.

„Codes“ und „Rabattcodes“ und „Gutschein- und Aktionscodes“ bezeichnen Codes, die vom Unternehmen zum Vorteil des Käufers zur Erlangung von Vergünstigungen und Rabatten auf die Preise der Waren bereitgestellt werden.

1. Sprache

1.1 Wenn diese Vereinbarung zusätzlich in einer anderen Sprache als Englisch unterzeichnet oder in eine andere Sprache als Englisch übersetzt wird, ist die englische Sprachfassung maßgebend.

1.2 Jedes andere Dokument, das im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bereitgestellt wird, ist in englischer Sprache abzufassen oder es ist eine ordnungsgemäß erstellte Übersetzung ins Deutsche, Italienische, Französische, Spanische, oder Niederländische anzufertigen, und im Falle eines Widerspruchs zwischen ihnen ist die englische Übersetzung maßgebend.

2. Der Vertrag

2.1 Alle Bestellungen werden zu diesen Geschäftsbedingungen und allen nachfolgenden, vom Unternehmen gelegentlich vorgenommenen Überarbeitungen angenommen.

2.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von einem Geschäftsführer des Unternehmens genehmigt wurden.

2.3 Alle mündlichen Bestellungen müssen innerhalb von 24 Stunden nach Erteilung der mündlichen Bestellung an das Unternehmen schriftlich per Post oder E-Mail gegenüber dem Unternehmen bestätigt werden. Jede mündliche Bestellung, die nicht schriftlich bestätigt wird, wird nicht bearbeitet und gilt vom Unternehmen nicht als Bestellung.

2.4 Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn das Unternehmen eine schriftliche Annahme der Bestellung („Bestellbestätigung“) ausstellt. Zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande.

2.5 Durch die Bestellung von Waren beim Unternehmen gilt der Käufer als damit einverstanden, dass diese Bedingungen Anwendung finden und keine anderen Bedingungen, die durch die Bestellung mündlich oder schriftlich vorgelegt werden, Bestandteil eines in Bezug auf solche Waren geschlossenen Geschäfts werden.

3. Stornierung

3.1 Eine Stornierung einer Bestellung ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich von einem Director des Unternehmens schriftlich genehmigt wird.

3.2 Im Falle einer einvernehmlichen Stornierung gemäß Klausel 3.1 haftet der Käufer für die Erstattung aller Kosten und Aufwendungen, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit der betreffenden und stornierten Bestellung entstanden sind, zuzüglich einer Stornogebühr in Höhe von 3 % des Bestellwertes.

3.3 Ungeachtet der vorstehenden Klausel 3.1 hat der Käufer das Recht, eine Online-Bestellung, die über die Website des Unternehmens aufgegeben wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Waren zu stornieren. Die Einzelheiten zur Rückgabe der Waren und zur Rückerstattung gezahlter Beträge sind in der Rückerstattungsrichtlinie enthalten.

4. Angebote und Kostenvoranschläge

4.1 Alle Abbildungen oder Zeichnungen, die einem Kostenvoranschlag beigefügt oder in einem Katalog, einer Preisliste, einer Website oder einer Anzeige des Unternehmens oder in oder als Anhang zu einer E-Mail enthalten sind, dienen nur als ungefähre Darstellungen und sind im Detail nicht verbindlich, es sei denn, das Unternehmen erklärt dies in der schriftlichen Annahme der Bestellung ausdrücklich so. Alle Gewichte und Maße und sonstigen Angaben werden nach Treu und Glauben als annähernd richtig angegeben, jedoch führen geringfügige Anpassungen oder Abweichungen von der ursprünglichen Bestellung (von bis zu ± 10 %) nicht zur Nichtigkeit des Vertrages und können nicht als Grundlage für Ansprüche gegen das Unternehmen herangezogen werden.

4.2 Alle vom Unternehmen an den Käufer abgegebenen Kostenvoranschläge bleiben für einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen ab dem Datum des Kostenvoranschlags gültig. Falls der Käufer nach Ablauf dieses Zeitraums eine Bestellung aufgeben möchte, wird ein neuer Kostenvoranschlag erstellt.

5. Preis

5.1 Alle berechneten Preise sind die, die zum Datum der Bestellbestätigung, sofern vom Unternehmen nicht anders angegeben.

5.2 Sofern nicht anders angegeben, gilt für den Preis der Waren Folgendes:

5.2.1 Der Preis versteht sich zuzüglich der Beträge für Mehrwertsteuer (MwSt.), die der Käufer zusätzlich zum jeweils geltenden Satz an das Unternehmen zu zahlen hat, vorbehaltlich des Erhalts einer ordnungsgemäßen Mehrwertsteuerrechnung; und

5.2.2 Der Preis versteht sich zuzüglich der Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung und Transport der Waren, die dem Käufer in Rechnung gestellt werden.

5.3 Das Unternehmen kann, indem es den Käufer jederzeit vor der Lieferung der Waren benachrichtigt, den Preis der Waren anpassen, um jede Erhöhung der Kosten der Waren zu berücksichtigen, die auf Folgendes zurückzuführen ist:

(a) einen Umstand, der außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegt (einschließlich Wechselkursschwankungen, Erhöhungen von Steuern und Abgaben, Erhöhungen von Lohn-, Rohstoff- und sonstigen Herstellungskosten);

(b) einen Wunsch des Käufers, das Lieferdatum, die bestellten Mengen oder Arten der Waren zu ändern; oder

(c) eine Verzögerung, die durch Anweisungen des Käufers oder das Versäumnis des Käufers verursacht wird, dem Unternehmen angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu erteilen.

5.4 Jeder Preis in einem Kostenvoranschlag, einer Auftragsbestätigung oder einer Rechnung des Unternehmens gilt als in der auf dem Kostenvoranschlag oder der Website angegebenen Währung angegeben, sofern in diesem Dokument nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Bei Nutzung der Online-Checkout-Funktion hat der Käufer die Zahlung zusammen mit der Bestellung vollständig zu leisten, es sei denn, das Unternehmen hat andere Bedingungen angeboten, die im Angebot des Unternehmens eindeutig angegeben sind, und der Käufer hat die Zahlung strikt in Übereinstimmung mit diesen angegebenen Bedingungen zu leisten.

6.2 Der Käufer hat die Zahlung in der auf der Rechnung angegebenen Währung zu leisten oder, falls dort nicht angegeben, in Pfund Sterling. Alle Kosten, die mit der Umrechnung von eingegangenen Beträgen verbunden sind, die dieser Vorgabe nicht entsprechen, trägt der Käufer als zusätzliche Gebühr.

6.3 Die Kosten für die Übermittlung von Zahlungen, die der Käufer an das Unternehmen leistet, trägt der Käufer als zusätzliche Gebühr.

6.4 Sollte der Käufer eine dem Unternehmen geschuldete Zahlung nicht innerhalb der im Vertrag festgelegten Fristen leisten, behält sich das Unternehmen das Recht vor, auf den überfälligen Betrag ab Fälligkeit bis zur Zahlung Zinsen zu berechnen; diese Zinsen fallen mit einem Satz von 8 % pro Monat über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Bank of England an.

6.5 Dem Käufer steht kein Aufrechnungsrecht zu, weder gesetzlich noch anderweitig.

6.6 Wenn über das Vermögen des Käufers (sofern es sich um eine Gesellschaft handelt) ein Antrag auf Liquidation oder auf Erlass eines Verwaltungsanordnungsbeschlusses nach dem Insolvency Act 1986 (oder einer sonstigen anwendbaren Gesetzgebung in der Rechtsordnung, in der der Käufer tätig ist) gestellt oder ein Beschluss über die freiwillige Liquidation gefasst wird, der nicht der Durchführung einer redlichen Verschmelzung oder Umstrukturierung dient, oder wenn er mit seinen Gläubigern einen Vergleich schließt oder ein Insolvenzverwalter für alle oder einen Teil seiner Vermögenswerte bestellt wird oder (sofern es sich um eine natürliche Person handelt) er insolvent wird oder in Konkurs gerät oder eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft oder eine wesentliche oder schwerwiegende Verletzung dieser Vereinbarung begeht (und im Falle einer behebbaren Verletzung diese nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung behebt), gilt er als vom Vertrag zurückgetreten.

6.7 Das Unternehmen behält sich jederzeit nach eigenem Ermessen das Recht vor, vor der Fortsetzung oder Lieferung einer Bestellung eine Sicherheitsleistung für die Zahlung zu verlangen.

7. Änderung

7.1 Jede vom Käufer nach der Bestellannahme gewünschte Änderung hinsichtlich der Gestaltung, des Designs, der Farbe oder der Menge kann zu einer Erhöhung des Vertragspreises führen.

7.2 Das Unternehmen wird dem Käufer den erhöhten Vertragspreis schriftlich bestätigen und die Bestellung erst nach Erhalt der Zustimmung des Käufers zur Erhöhung und nach Eingang der zusätzlichen Zahlung bearbeiten.

 

8. Lieferung

8.1 Alle zur Lieferung angebotenen Artikel werden an die Adresse des Käufers oder, falls abweichend, an die in der Bestellung angegebene Adresse geliefert. Die Liefermethode liegt im Ermessen des Unternehmens.

8.2 Jede Änderung der ursprünglich gewünschten Lieferadresse kann zusätzliche Kosten verursachen, und das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen.

8.3 Zum Zeitpunkt der Bestellbestätigung wird die Liefermethode zwischen dem Unternehmen und dem Käufer schriftlich vereinbart. Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten für Lieferung, Verpackung und Versicherung auf Anforderung des Unternehmens zu tragen.

8.4 Die Lieferzeit ist nicht vertragswesentlich. Ungefähre Lieferzeiten werden dem Käufer vom Unternehmen auf Anfrage mitgeteilt. Zur Klarstellung: Die angegebenen Zeiträume unterliegen Änderungen und der Verfügbarkeit Dritter.

8.5 Wenn das Unternehmen die Waren nicht liefert, ist dessen Haftung auf die Kosten und Aufwendungen beschränkt, die dem Käufer bei der Beschaffung von Ersatzwaren ähnlicher Art und Qualität auf dem günstigsten verfügbaren Markt entstehen, abzüglich des Preises der Waren. Das Unternehmen haftet nicht für eine Nichtlieferung der Waren, soweit diese durch höhere Gewalt im Sinne von Klausel 15 oder durch das Versäumnis des Käufers verursacht wird, dem Unternehmen angemessene Lieferanweisungen oder sonstige für die Lieferung der Waren relevante Anweisungen zu erteilen.

8.6 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen und für jede Teillieferung eine separate Rechnung auszustellen, die vom Käufer auf Verlangen an das Unternehmen zu begleichen ist.

8.7 Bei Teillieferungen oder wenn das Unternehmen sein Recht auf Teillieferungen gemäß Ziffer 8.6 ausübt oder wenn es aus irgendeinem Grund zu einer Verzögerung bei der Lieferung einer oder mehrerer Teillieferungen kommt, berechtigt dies den Käufer nicht dazu, den Vertrag als gekündigt zu betrachten oder Schadensersatz zu verlangen.

8.8 Liefert das Unternehmen bis zu 10 % mehr oder weniger als die bestellte Menge der Waren, ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren zurückzuweisen oder Schadensersatz zu verlangen, und der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Warenmenge zum Vertragspreis zu akzeptieren und zu bezahlen.

9. Risiko und Eigentumsübergang

9.1 Das Risiko für die Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware an den Käufer oder dessen Beauftragten geliefert oder von diesem abgeholt wird.

9.2 Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn die Zahlung für die Waren beim Unternehmen eingegangen ist und keine weiteren Beträge des Käufers gegenüber dem Unternehmen in Bezug auf andere vom Unternehmen gelieferte Waren offenstehen.

9.3 Der Käufer ist vom Unternehmen lizenziert, die an den Käufer gelieferten Waren zu verwenden oder deren Verkauf zu vereinbaren, vorbehaltlich der Bestimmungen der Klauseln 9.4 und 9.5.

9.4 Solange das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer übergegangen ist, hat der Käufer:

9.4.1 die Waren als Treuhänder und Verwahrer für das Unternehmen zu verwahren;

9.4.2 die Waren getrennt und deutlich unterscheidbar von allen anderen Vermögensgegenständen des Käufers und Dritter sowie in gutem und einwandfreiem Zustand zu halten und so zu lagern, dass sie eindeutig als Eigentum des Unternehmens erkennbar sind.

9.5 Das Unternehmen kann die Befugnis zum Verkauf und zur Nutzung der Waren jederzeit durch Mitteilung an den Käufer widerrufen, wenn der Käufer mit der Zahlung eines dem Unternehmen geschuldeten Betrags (gleichgültig, ob in Bezug auf die Waren oder andere vom Unternehmen zu irgendeinem Zeitpunkt an den Käufer gelieferte Waren) länger als vierzehn (14) Tage in Verzug ist (oder wenn das Unternehmen ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers hat).

9.5.1 Die Befugnis des Käufers zum Verkauf und zur Nutzung erlischt automatisch, wenn über das Vermögen des Käufers ein Antrag auf Liquidation oder auf Erlass eines Verwaltungsanordnungsbeschlusses nach dem Insolvency Act 1986 (oder einer sonstigen anwendbaren Gesetzgebung in der Rechtsordnung, in der der Käufer tätig ist) gestellt oder ein Beschluss über die freiwillige Liquidation gefasst wird, der nicht der Durchführung einer redlichen Verschmelzung oder Umstrukturierung dient, oder wenn er mit seinen Gläubigern einen Vergleich schließt oder ein Insolvenzverwalter für alle oder einen Teil seiner Vermögenswerte bestellt wird oder insolvent wird oder in Konkurs gerät oder eine Vereinbarung mit Gläubigern trifft oder eine ähnliche Maßnahme infolge von Schulden ergreift oder erleidet oder eine entsprechende Handlung oder ein entsprechendes Verfahren nach ausländischem Recht durchführt oder durchläuft;

9.5.2 Nach Beendigung der Befugnis des Käufers zum Verkauf und zur Nutzung hat der Käufer alle sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befindlichen Waren dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen, und das Unternehmen ist berechtigt, die Räumlichkeiten des Käufers zum Zweck der Entfernung der Waren zu betreten.

9.6 Das Unternehmen ist jederzeit berechtigt, jede vom Käufer in Bezug auf Waren geleistete Zahlung nach eigenem Ermessen auf solche Rechnungen oder Konten für solche Waren anzurechnen, wie es dies für angemessen hält, ungeachtet einer gegenteiligen Zweckbestimmung durch den Käufer.

10. Pfandrecht und Einbehaltungsrecht

Solange das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer übergegangen ist, hat das Unternehmen das Recht, die Lieferung zurückzuhalten, wenn über das Vermögen des Käufers (sofern es sich um eine Gesellschaft handelt) ein Antrag auf Liquidation oder auf Erlass eines Verwaltungsanordnungsbeschlusses nach dem Insolvency Act 1986 (oder einer sonstigen anwendbaren Gesetzgebung in der Rechtsordnung, in der der Käufer tätig ist) gestellt oder ein Beschluss über die freiwillige Liquidation gefasst wird, der nicht der Durchführung einer redlichen Verschmelzung oder Umstrukturierung dient, oder wenn er mit seinen Gläubigern einen Vergleich schließt oder ein Insolvenzverwalter für alle oder einen Teil seiner Vermögenswerte bestellt wird oder (sofern es sich um eine natürliche Person handelt) insolvent wird oder in Konkurs gerät oder eine Vereinbarung mit Gläubigern trifft oder eine ähnliche Maßnahme infolge von Schulden ergreift oder erleidet oder eine entsprechende Handlung oder ein entsprechendes Verfahren nach ausländischem Recht durchführt oder durchläuft.

11. Prüfung/Mängel

11.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren bei Lieferung bzw. Abholung, je nach Fall, zu prüfen.

11.2 Wenn die Waren nicht geprüft werden können, ist der Frachtbrief oder ein entsprechender Beleg mit dem Vermerk „nicht geprüft“ zu versehen.

11.3 Das Unternehmen haftet nicht für Schäden oder Mängel, die bei einer Prüfung erkennbar wären, wenn die Bestimmungen dieser Klausel nicht eingehalten werden, und haftet in jedem Fall nicht, wenn dem Unternehmen nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Lieferung eine schriftliche Reklamation mit Angabe der behaupteten Schäden oder Mängel zugeht.

11.4 In allen Fällen, in denen dem Unternehmen gemäß Klausel 11.3 eine schriftliche Reklamation zugegangen ist, wird das Unternehmen die Reklamation prüfen und innerhalb von achtundzwanzi (28) Tagen schriftlich mit seinen Feststellungen antworten.

11.5 Vorbehaltlich der Klauseln 11.3 und 11.4 und nach Ermessen des Unternehmens wird das Unternehmen jeden Mangel an den Waren beheben und gegebenenfalls während des Transports beschädigte Waren so bald wie zumutbar ersetzen, ist jedoch im Übrigen für keinerlei Ansprüche aus solchen Mängeln oder Schäden an den Waren haftbar.

11.6 Obwohl alle Verpackungsmaterialien an sich sauber sind, werden sie nicht in einer sterilen Umgebung verpackt und transportiert, und daher kann das Unternehmen nicht garantieren, dass sie frei von produktbezogenen oder partikulären Verunreinigungen durch Wechselwirkungen während der Verpackung und des Versands sind.

11.7 Obwohl Lebensmittelsicherheitszertifikate bereitgestellt werden, kann das Unternehmen keinerlei absolute Garantie oder Gewährleistung dafür geben, dass die Lacke und Druckfarben lebensmittelecht sind, und empfiehlt dem Käufer, eigene Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und sich vor der Verwendung von der Sicherheit, Sauberkeit und Eignung des Produkts zu überzeugen.

11.8 Gegebenenfalls ist der Käufer für die thermische Lagerprüfung und das Brennverhalten jeder Docht- und Wachskombination, die in den Waren verwendet werden soll, verantwortlich.

12. Gewährleistung

12.1 Das Unternehmen gewährleistet, dass es Eigentum an den Waren hat und das unbelastete Recht besitzt, die Waren zu verkaufen.

12.2 Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sicherzustellen, dass die Waren für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind.

12.3 Es wird keine Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich der Eignung oder Tauglichkeit der Waren für einen bestimmten Zweck gegeben, und der Käufer hat sich diesbezüglich selbst zu vergewissern und trägt die volle Verantwortung.

12.4 Hat der Käufer besondere Anforderungen an die Verwendung der Waren, muss er diese Anforderungen dem Unternehmen vor der Bestellbestätigung schriftlich mitteilen. Das Unternehmen rät dem Käufer nachdrücklich, die Waren vor Aufgabe einer Bestellung zu bemustern, um zu bestätigen, dass die Waren seinen Anforderungen entsprechen.

12.5 Ist sich der Käufer hinsichtlich der Eignung von Waren für einen bestimmten Zweck unsicher, sollte er vor dem Kauf das Unternehmen konsultieren.

12.6 Wenn der Käufer vorbehaltlich Klausel 12.5 der Ansicht ist, dass die Waren für den Zweck ungeeignet sind, und dem Unternehmen geeignete fotografische Nachweise oder ein Muster der mangelhaften Waren vorlegt und dies vom Unternehmen akzeptiert wird, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Waren auf eigene Kosten zu reparieren oder zu ersetzen. Kann der Zustand oder die Eignung für den Zweck zwischen dem Unternehmen und dem Käufer nicht einvernehmlich geklärt werden, verpflichten sich beide Parteien, sich nach besten Kräften zu bemühen, jede Streitigkeit nach Treu und Glauben und gegebenenfalls zunächst unter Nutzung von Schieds- bzw. Mediationsverfahren beizulegen.

13. Haftung

13.1 Einleitung

13.1.1 Nichts in Klausel 13 ist so auszulegen, dass die Haftung des Unternehmens für Tod oder Personenschäden, die auf Fahrlässigkeit des Unternehmens zurückzuführen sind, ausgeschlossen oder beschränkt wird.

13.1.2 Jede der Unterklauseln in Klausel 13 ist als eigenständig und unabhängig zu behandeln.

13.2 Ausschluss

13.2.1 Klausel 13.2 erfasst nur Mängel, die durch fehlerhafte Konstruktion, Herstellung, Materialien oder Verarbeitung verursacht wurden. Sie erfasst keine Mängel, die durch anormale Verwendung, Missbrauch oder Vernachlässigung verursacht wurden. Sie erfasst keine fehlerhafte Konstruktion, Herstellung, Materialien oder Verarbeitung, die vom Käufer oder von Dritten bereitgestellt oder durchgeführt wurden. Hinsichtlich von Waren, die nicht vom Unternehmen konstruiert oder hergestellt wurden, gewährt das Unternehmen dem Käufer nur diejenige Garantie oder Gewährleistung, die das Unternehmen selbst erhält.

13.2.2 Das Unternehmen erklärt sich damit einverstanden, dass, wenn ein unter diese Klausel fallender Mangel entdeckt und dem Unternehmen vom Käufer spätestens dreißig (30) Tage nach dem Lieferdatum angezeigt wird, das Unternehmen die Waren auf eigene Kosten entweder repariert oder ersetzt.

13.2.3 Das Unternehmen trägt keine Verantwortung für Mängel, die durch einen Käufer während der Lagerung oder Handhabung der Produkte entstehen oder eingeführt werden, wenn dieser Käufer als Vertreter oder Vertriebspartner der Produkte des Unternehmens handelt. Sollten Zweifel hinsichtlich der geeigneten Lagerungs- oder Handhabungsbedingungen bestehen, sollte sich der Käufer an das Unternehmen wenden.

13.2.4 Der Käufer kann sich nur dann auf diesen Abschnitt berufen, wenn:
(a) der Käufer das Unternehmen über den betreffenden Mangel gemäß Abschnitt 13.2.2 informiert; und

(b) der Käufer die Waren auf eigene Kosten an das Unternehmen zurücksendet.

13.2.5 Das Risiko eines zufälligen Verlustes während der Rücksendung der Waren trägt der Käufer.

13.2.6 Als Gegenleistung für den Erhalt des Vorteils dieses Abschnitts stimmt der Käufer zu, dass, abgesehen von den in den Ziffern 11 und 12 dargelegten Bedingungen, keine anderen Bedingungen, Konditionen, Garantien oder unbenannten Bedingungen, ausdrücklich oder stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, Bestandteil dieses Vertrags werden.

13.3 Ausschluss von Folgeschäden

Das Unternehmen haftet nicht für Folgeschäden oder indirekte Verluste, die dem Käufer entstehen, unabhängig davon, ob dieser Verlust aus einer Pflichtverletzung aus Vertrag oder unerlaubter Handlung oder in sonstiger Weise entsteht (einschließlich Verlusten, die aus der Fahrlässigkeit des Unternehmens resultieren). Nicht abschließende Beispiele für Folgeschäden oder indirekte Verluste wären:

(a) Gewinnverlust

(b) Verlust von Verträgen

(c) Schäden am Eigentum des Käufers oder eines Dritten sowie Personenschäden des Käufers oder eines Dritten (außer soweit solche Verletzungen auf die Fahrlässigkeit des Unternehmens zurückzuführen sind).

13.4 Haftungsbegrenzung

Die Gesamthaftung des Unternehmens für einen einzelnen Anspruch oder für die Gesamtheit aller Ansprüche, die sich aus einer einzelnen Handlung oder Unterlassung des Unternehmens ergeben (unabhängig davon, ob sie aus der Fahrlässigkeit des Unternehmens oder anderweitig resultieren), übersteigt nicht 1.000.000 £.

14. Spezielle Verpackung oder Materialien

Wenn spezielle Materialien oder Markenverpackungen erforderlich sind, um die Auftragsspezifikation des Käufers zu erfüllen, ist dies unter der Bedingung, dass jede vom Unternehmen produzierte überschüssige Menge dieser Artikel nach Abschluss des Auftrags des Käufers dem Käufer in Rechnung gestellt und von diesem bezahlt wird.

15. Höhere Gewalt

15.1 Das Unternehmen haftet nicht für die Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn solche Verzögerungen oder Nichterfüllungen auf Ereignisse, Umstände oder Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen.

Unbeschadet der Bestimmungen von Ziffer 15.1 stellt eine Verzögerung bei der Erfüllung oder eine Nichterfüllung der Verpflichtungen des Unternehmens keine Vertragsverletzung dar, wenn diese unmittelbar oder mittelbar auf einen der folgenden Umstände zurückzuführen ist oder damit im Zusammenhang steht: der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit“); die Coronavirus-Pandemie im Vereinigten Königreich oder andernorts (unabhängig davon, ob sie durch einen Lockdown oder sonstige staatliche oder behördliche Maßnahmen, Anordnungen oder Eingriffe verursacht wird); und/oder höhere Gewalt, Krieg, Unruhen, Explosionen, terroristische Handlungen, außergewöhnliche Witterungsbedingungen, Feuer, Überschwemmungen, Streiks, Aussperrungen, staatliche Maßnahmen oder Vorschriften (im Vereinigten Königreich oder andernorts), Verzögerungen seitens der Lieferanten, Unfälle sowie ein Mangel an Materialien, Arbeitskräften oder Produktionskapazitäten.

15.3 Sollte das Unternehmen unter den oben genannten Umständen an der Lieferung gehindert sein, wird es den Käufer so bald wie zumutbar möglich schriftlich darüber informieren.

15.4 Wenn die Umstände, die die Lieferung verhindern, drei Monate nach Erhalt der Mitteilung des Unternehmens durch den Käufer weiterhin bestehen, kann jede Partei der anderen Partei eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen, mit der der Vertrag gekündigt wird.

15.5 Wird der Vertrag auf diese Weise gekündigt, erstattet das Unternehmen alle Zahlungen, die der Käufer bereits auf den Preis geleistet hat (vorbehaltlich der Abzüge aller Beträge, die dem Unternehmen vom Käufer zustehen), haftet jedoch nicht für eine weitere Entschädigung des Käufers für Verluste oder Schäden, die durch die unterlassene Lieferung verursacht wurden.

16. Bedingungen für Rabatt-, Werbe- und Gutscheincodes

16.1 Codes können nicht auf bereits aufgegebene Bestellungen angewendet werden.

16.2 Rabattcodes und Gutscheine können nicht für Muster oder Versandkosten eingelöst werden.

16.3 Codes können nur für online aufgegebene Bestellungen verwendet werden, sofern nicht anders angegeben.

16.4 Pro Transaktion kann nur ein Code verwendet werden.

16.5 Codes sind für Vorbestellungen nicht gültig.

16.6 Gutschein- und Werbecodes sind nicht übertragbar oder gegen Bargeld oder Guthaben einlösbar.

16.7 Codes können nicht in Verbindung mit anderen Angeboten oder für reduzierte oder Ausverkaufsprodukte verwendet werden.

16.8 Im Falle einer Rücksendung werden Rückerstattungen nur auf den ursprünglichen Barpreis abzüglich des angewendeten Gutscheins gewährt. Der Gutschein kann nicht auf Ersatzartikel erneut angewendet oder für eine zukünftige Verwendung neu ausgestellt werden. Bitte beachten Sie unsere Rückgaberichtlinie für weitere Ausschlüsse.

16.9 Codes sind für den auf dem ausgestellten Gutschein angegebenen oder veröffentlichten Zeitraum gültig.

16.10 Codes für einzelne Produkte können nur zum Kauf des jeweils angegebenen Produkts verwendet werden, solange der Vorrat reicht.

16.11 Aktionscodes können jederzeit zurückgezogen werden.

17. Das Unternehmen ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, indem es dem Käufer eine Mitteilung zukommen lässt, die als erfolgt gilt, indem eine Kopie der Änderung auf der Website des Unternehmens bereitgestellt wird.

18. Mitteilungen

Jede zu erteilende Mitteilung hat schriftlich zu erfolgen und gilt als dem betreffenden Vertragspartner an der auf der Rückseite angegebenen Anschrift oder an einer solchen Anschrift, die die Partei von Zeit zu Zeit schriftlich mitteilt, ordnungsgemäß zugegangen und als zugestellt, wenn sie per Post versandt wird, 48 Stunden nach der Aufgabe zur Post.

[JG1] Wird die Mitteilung per E-Mail versandt, gilt sie zum Zeitpunkt der Übermittlung als zugegangen oder, falls dieser Zeitpunkt außerhalb der Geschäftszeiten von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche/Bankfeiertage („Geschäftszeiten“), am Wiederbeginn der Geschäftszeiten am Ort des Empfangs.

19. Abtretung

19.1 Das Unternehmen kann jederzeit alle oder einzelne seiner Rechte oder Verpflichtungen aus dem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, delegieren, treuhänderisch übertragen oder in sonstiger Weise damit verfahren.

19.2 Der Käufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens keine oder alle seine Rechte oder Verpflichtungen aus dem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, delegieren, treuhänderisch übertragen oder in sonstiger Weise damit verfahren.

20. Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit

20.1 Alle Zeichnungen, Materialien, Ausrüstungen, Software, Erfindungen, Spezifikationen, Anweisungen, Pläne, Angebote, Preisgestaltungen oder sonstige Formen geistigen Eigentums, die vom Unternehmen an den Käufer geliefert werden, sind als vertrauliche Informationen zu behandeln und bleiben Eigentum des Unternehmens.

20.2 Der Käufer darf keine vertraulichen Informationen des Unternehmens ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Unternehmens vervielfältigen, verbreiten oder kopieren.

 

19   21 Streitbeilegung und Mediation

21.1 Wenn sich im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ein Streit ergibt, vereinbaren die Parteien, in gutem Glauben in eine Mediation einzutreten, um einen solchen Streit beizulegen, und werden dies in Übereinstimmung mit dem „Centre for Effective Dispute Resolution (CEDR) Model Mediation Procedure“ tun. Sofern zwischen den Parteien nicht innerhalb von vierzehn (14) Arbeitstagen nach Mitteilung des Streits etwas anderes vereinbart wird, wird der Mediator von CEDR benannt.

22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt dem Recht von England und Wales und ist entsprechend diesem auszulegen.

23. Verzichtserklärung

Die Rechte und Rechtsbehelfe des Unternehmens aus dem Vertrag werden nicht durch die Gewährung von Nachsicht, Duldung oder Fristverlängerung durch das Unternehmen bei der Geltendmachung oder Ausübung solcher Rechte oder Rechtsbehelfe gemindert, aufgehoben oder zum Erlöschen gebracht.

24. Überschriften

Die Überschriften dieser Bedingungen dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.

September 2001 (überarbeitet im Juli 2026)

Tinware Direct Limited, Crow Hill Farm, Wilden, Bedford, Mk44 2QS, Vereinigtes Königreich


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