AGB

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON TINWARE DIRECT BV

Definitionen                                                                                                 

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutung:-

„der Vertrag“ bezeichnet den Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer über den Verkauf und den Kauf der Waren nach diesen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung laut Punkt 2.1.

„das Unternehmen“ bezeichnet die in Niederlande gegründete und eingetragene Tinware Direct BV mit Unternehmensnummer 90657624 und eingetragenem Sitz in De Hooge Akker 18, 5661 NG, Geldrop, Netherlands

„der Käufer“ bezeichnet den Käufer der Waren vom Unternehmen.

„die Waren“ bezeichnet die Produkte oder Artikel oder Dienstleistungen, die das Unternehmen verkauft oder liefert.

„Abbildungen oder Zeichnungen“ bezeichnet jede Form von Kunstwerken, Fotografien, Illustrationen oder Screenshots, die vom Unternehmen erstellt wurden.

„Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet Patente, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte und verwandte Rechte, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Handelsmarken, Rechte an der Aufmachung oder dem Erscheinungsbild von Waren, Rechte am Firmenwert oder an der Weitergabe von Waren, Rechte an unlauterem Wettbewerb, Rechte an Mustern und Modellen, Urheberpersönlichkeitsrechte, Rechte an vertraulichen Informationen (einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnissen) und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, jeweils unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, und einschließlich aller Anträge auf Eintragung, Erneuerung oder Erweiterung dieser Rechte sowie aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen überall auf der Welt.

„Bestellung“ bezeichnet die vom Käufer schriftlich aufgegebene Bestellung der Waren

„Bestellannahme“ hat die in Punkt 2.5 angegebene Bedeutung.

1. Sprache

1.1 Wenn diese Vereinbarung zusätzlich in einer anderen Sprache als der englischen Sprache unterzeichnet oder in eine andere Sprache übersetzt wird, so ist die englische Fassung maßgebend.

1.2 Jedes andere Dokument, das im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird, muss in englischer Sprache verfasst sein oder es muss eine ordnungsgemäß erstellte Übersetzung in die deutsche, italienische, französische, spanische oder niederländische Sprache vorliegen, wobei die englische Übersetzung im Falle eines Konflikts zwischen diesen beiden Sprachen Vorrang hat.

2. Der Vertrag

2.1 Alle Bestellungen werden unter diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen späteren Änderungen, die das Unternehmen jeweils vornimmt, angenommen.

2.2 Eine Änderung dieser Geschäftsbedingungen ist nur möglich, wenn diese durch einen Direktor des Unternehmens ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wird.

2.3 Alle mündlichen Bestellungen sind dem Unternehmen gegenüber innerhalb von 24 Stunden nach Übermittlung der mündlichen Bestellung an das Unternehmen schriftlich per Post oder E-Mail zu bestätigen. Eine mündliche Bestellung, die nicht schriftlich bestätigt wurde, wird nicht bearbeitet.

2.4 Die Bestellung gilt erst als angenommen, wenn das Unternehmen eine schriftliche Annahme der Bestellung („Bestellannahme“) ausstellt; der Vertrag kommt zu diesem Zeitpunkt zustande.

2.5 Mit der Bestellung von Waren bei dem Unternehmen stimmt der Käufer der Geltung dieser Geschäftsbedingungen zu und bestätigt, dass keine anderen Geschäftsbedingungen, die mündlich oder schriftlich in Zusammenhang mit den bestellten Waren übermittelt werden, Teil einer Transaktion die Waren betreffend sind.

3. Widerruf

3.1 Ein Widerruf einer Bestellung ist nur möglich, wenn er mit einem Direktor des Unternehmens ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.   

3.2 Bei einem vereinbarten Widerruf laut 3.1 haftet der Käufer für die Erstattung aller Kosten und Ausgaben, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit dem widerrufenen Auftrag entstanden sind, sowie für eine Widerrufsgebühr in Höhe von 3 % des Auftragswerts.   

4. Angebote und Kostenvoranschläge

4.1 Alle Abbildungen oder Zeichnungen, die einem Kostenvoranschlag beigefügt sind oder die in einem Katalog, in einer Preisliste, auf einer Website, in einer Werbung oder als Inhalt bzw. als Anhang einer E-Mail des Unternehmens enthalten sind, sind nur ungefähre Darstellungen und nicht in allen Einzelheiten verbindlich, soweit nicht schriftlich durch das Unternehmen bei Annahme der Bestellung anders angegeben. Alle Gewichte und Abmessungen und sonstige Angaben wurden in gutem Glauben als in etwa korrekt angegeben. Geringfügige Anpassungen oder Abweichungen im Vergleich mit der ursprünglichen Bestellung beeinträchtigen jedoch nicht die Gültigkeit des Vertrags, und es entstehen daraus auch keinerlei Ansprüche dem Unternehmen gegenüber.

4.2 Alle Kostenvoranschläge, die das Unternehmen dem Käufer unterbreitet, sind für einen Zeitraum von vierzehn Tagen ab dem Datum des Angebots gültig. Wenn der Käufer nach Ablauf dieser Frist eine Bestellung erteilen will, wird ein neuer Kostenvoranschlag erstellt.

5. Preis

5.1 Alle in Rechnung gestellten Preise sind die zum Zeitpunkt der Bestellannahme gültigen Preise, sofern das Unternehmen nicht etwas anderes angibt.

5.2 Sofern nicht anders angegeben, gilt für den Preis der Waren folgendes:

5.2.1 Er enthält keine Beträge für die Mehrwertsteuer (MwSt.), die der Käufer vorbehaltlich des Erhalts einer gültigen MwSt.-Rechnung zusätzlich zum geltenden Satz an das Unternehmen zu bezahlen hat; und

5.2.2 Er enthält keine Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung und Transport der Waren, die dem Käufer in Rechnung gestellt werden.

5.3 Das Unternehmen kann den Preis für die Waren jederzeit vor Lieferung der Waren durch eine entsprechende Mitteilung an den Käufer anpassen, um mögliche Kostensteigerungen für die Waren aus den folgenden Gründen zu berücksichtigen:

(a) Faktoren, die sich der Kontrolle des Unternehmens entziehen (einschließlich Wechselkursschwankungen, Erhöhungen von Steuern und Abgaben, Erhöhungen von Arbeits-, Rohstoff- und anderen Herstellungskosten);

(b) Anfragen des Käufers eine Änderung des Lieferdatums, der Mengen oder der Art der bestellten Waren betreffend; oder

(c) Verzögerungen durch Anweisungen des Käufers oder Versäumnis des Käufers, dem Unternehmen angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu geben.

5.4 Jeder Preis aus einem Kostenvoranschlag, einer Verkaufsbestätigung oder einer Rechnung des Unternehmens gilt als in der Währung angegeben, die auf dem Angebot oder der Website angegeben ist, es sei denn, in diesem Dokument ist ausdrücklich etwas anderes angegeben.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Der Käufer leistet die Zahlung vollständig gemäß der Käuferbestellung, sofern das Unternehmen keine anderen, eindeutig im Kostenvoranschlag des Unternehmens genannten Konditionen angeboten hat.

6.2 Der Käufer leistet die Zahlung in der auf der Rechnung genannten Währung bzw. sofern nicht genannt in Pfund Sterling. Alle mit der Umrechnung von Beträgen, die nicht den Anforderungen entsprechend bezahlt werden, verbundenen Kosten trägt der Käufer als zusätzliche Kosten.

6.3 Die Kosten für die Übermittlung von Zahlungen des Käufers an das Unternehmen trägt der Käufer als zusätzliche Kosten.

6.4 Nimmt der Käufer die fällige Zahlung an das Unternehmen nicht innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen vor, behält sich das Unternehmen das Recht vor, vom Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung Zinsen auf den überfälligen Betrag zu berechnen. Diese Zinsen werden mit einem Satz von 8 % pro Monat über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bank of England berechnet

6.5 Der Käufer hat kein Recht auf Aufrechnung, weder gesetzlich noch anderweitig.

6.6 Wenn der Käufer (als Unternehmen) einen Antrag auf Auflösung oder eine Verwaltungsanordnung laut dem Insolvency Act 1986 stellt oder einen Beschluss zur freiwilligen Auflösung fasst, mit Ausnahme der Fälle einer gutgläubigen Verschmelzung oder Umstrukturierung, oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern schließt oder einen Konkursverwalter für sein gesamtes oder einen Teil seines Vermögens bestellt oder (als natürliche Person) insolvent wird oder zahlungsunfähig wird oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt oder einen wesentlichen oder schwerwiegenden Verstoß gegen diesen Vertrag begeht (und falls ein solcher Verstoß behoben werden kann, diesen nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung behebt), wird davon ausgegangen, dass er vom Vertrag zurückgetreten ist.

6.7 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jederzeit in eigenem Ermessen eine Sicherheit für die Zahlung zu verlangen, bevor es einen Auftrag weiterführt oder ausliefert.

7. Änderungen

7.1 Jede vom Käufer nach der Bestellannahme vorgenommene Änderung der Art, des Designs, der Farbe oder der Menge kann den Vertragspreis erhöhen.

7.2 Das Unternehmen bestätigt dem Käufer gegenüber schriftlich den erhöhten Vertragspreis und bearbeitet den Auftrag erst nach Erhalt der Zustimmung des Käufers zur Erhöhung und nach Eingang der zusätzlichen Zahlung.

8. Lieferung

8.1 Alle zu liefernden Artikel werden an die Adresse des Käufers oder, falls abweichend, an die vom Käufer angegebene Lieferadresse geliefert.

8.2 Jede Änderung der ursprünglich angegebenen Lieferadresse kann zusätzliche Kosten verursachen, und das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen.

8.3 Bei Bestellannahme wird die Art der Lieferung zwischen dem Unternehmen und dem Käufer schriftlich vereinbart. Die Kosten für Lieferung, Verpackung und Versicherung trägt der Käufer.

8.4 Der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht entscheidend. Das Unternehmen teilt dem Käufer den ungefähren Zeitrahmen für die Lieferung auf Anfrage mit. Um Zweifel auszuschließen, weisen wir darauf hin, dass der angegebene Zeitrahmen vorbehaltlich von Änderungen und der Verfügbarkeit von Dritten gilt.

8.5 Wenn das Unternehmen die Waren nicht liefert, ist seine Haftung auf die Kosten und Aufwendungen beschränkt, die dem Käufer bei der Beschaffung von Ersatzwaren ähnlicher Beschreibung und Qualität auf dem billigsten verfügbaren Markt entstehen, abzüglich des Warenpreises. Das Unternehmen haftet nicht für die Nichtlieferung der Waren, soweit diese durch höhere Gewalt oder das Versäumnis des Käufers, dem Unternehmen angemessene Lieferanweisungen oder andere für die Lieferung der Waren relevante Anweisungen zu erteilen, verursacht wurde

8.6 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Lieferung in Teilbeträgen vorzunehmen und für jeden Teilbetrag eine separate Rechnung auszustellen.

8.7 Wenn eine Teillieferung vorgesehen ist oder das Unternehmen sein Recht auf Teillieferung aus Punkt 8.6 ausübt, oder wenn sich die Lieferung einer oder mehrerer Teillieferungen aus irgendeinem Grund verzögert, berechtigt dies den Käufer nicht, den Vertrag als rückgängig zu machen oder Schadenersatz zu verlangen.

8.8 Wenn das Unternehmen bis zu 10 % mehr oder weniger als die bestellte Warenmenge liefert, darf der Käufer die Waren nicht zurückweisen oder Schadensersatz verlangen. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Warenmenge abzunehmen und zum Vertragspreis zu bezahlen.

9. Risiko und Eigentumsübergang

9.1 Das Risiko an den Waren geht auf den Käufer über, wenn die Waren an den Käufer oder seinen Vertreter geliefert oder von ihm abgeholt werden.

9.2 Das Eigentum an den Waren geht erst auf den Käufer über, wenn die Zahlung für die Waren beim Unternehmen eingegangen ist und keine weiteren Beträge vom Käufer an das Unternehmen in Bezug auf andere durch das Unternehmen gelieferte Waren ausstehend sind.

9.3 Der Käufer erhält vom Unternehmen die Lizenz, die an den Käufer gelieferten Waren vorbehaltlich der Bestimmungen von Punkt 9.4 und 9.5 zu verwenden oder zu verkaufen

9.4 Solange das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer übergegangen ist, muss der Käufer:

9.4.1 die Waren als treuhänderischer Vertreter und Verwahrer für das Unternehmen verwahren;

9.4.2 die Waren separat und getrennt von allem anderen Eigentum des Käufers und von Dritten und in gutem Zustand aufzubewahren und so zu lagern, dass sie eindeutig als Eigentum des Unternehmens identifizierbar sind.

9.5 Das Unternehmen kann die Erlaubnis zum Verkauf und zur Nutzung der Waren jederzeit durch Mitteilung an den Käufer widerrufen, wenn der Käufer mehr als 14 Tage mit der Zahlung eines dem Unternehmen geschuldeten Betrags in Verzug ist (unabhängig davon, ob dies die Waren unter diesem Vertrag oder andere Waren betrifft, die das Unternehmen zu irgendeinem Zeitpunkt an den Käufer geliefert hat) (oder wenn das Unternehmen in gutem Glauben Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers hat).

9.5.1 Die Verkaufs- und Nutzungsbefugnis des Käufers erlischt automatisch, wenn der Käufer einen Antrag auf Auflösung oder eine Verwaltungsanordnung laut dem Insolvency Act 1986 stellt oder einen Beschluss zur freiwilligen Auflösung fasst, mit Ausnahme der Fälle einer gutgläubigen Verschmelzung oder Umstrukturierung, oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern schließt oder einen Konkursverwalter für sein gesamtes oder einen Teil seines Vermögens bestellt oder insolvent wird oder zahlungsunfähig wird oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt oder eine ähnliche Maßnahme aufgrund von Schulden ergreift oder erleidet oder eine ähnliche Handlung oder ein ähnliches Verfahren nach ausländischem Recht durchführt oder durchläuft;

9.5.2 Nach Feststellung der Verkaufs- und Nutzungsbefugnis des Käufers stellt der Käufer alle Waren, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, dem Unternehmen zur Verfügung, und das Unternehmen hat das Recht, die Räumlichkeiten des Käufers zu betreten, um die Waren an sich zu nehmen.

9.6 Das Unternehmen ist jederzeit berechtigt, alle vom Käufer in Bezug auf Waren geleisteten Zahlungen zur Begleichung von Rechnungen oder Konten in Bezug auf solche Waren zu verwenden, die das Unternehmen nach eigenem Ermessen für angemessen hält, ungeachtet einer gegenteilig angegebenen Verwendungsbestimmung durch den Käufer.

10. Pfändung und Liefersperre

Bis das Eigentum an der Ware auf den Käufer übergegangen ist, hat das Unternehmen das Recht, die Lieferung zurückzuhalten, wenn für den Käufer (als Unternehmen) einen Antrag auf Auflösung oder eine Verwaltungsanordnung laut dem Insolvency Act 1986 stellt oder einen Beschluss zur freiwilligen Auflösung fasst, mit Ausnahme der Fälle einer gutgläubigen Verschmelzung oder Umstrukturierung, oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern schließt oder einen Konkursverwalter für sein gesamtes oder einen Teil seines Vermögens bestellt oder insolvent wird oder (als natürliche Person) zahlungsunfähig wird oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt oder eine ähnliche Maßnahme aufgrund von Schulden ergreift oder erleidet oder eine ähnliche Handlung oder ein ähnliches Verfahren nach ausländischem Recht durchführt oder durchläuft.

11. Kontrolle/Minderlieferung

11.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren bei Lieferung bzw. bei Abholung zu prüfen.

11.2 Wenn die Waren nicht geprüft werden können, ist der Frachtbrief oder ein anderes Dokument mit dem Vermerk „nicht geprüft“ zu versehen.

11.3 Das Unternehmen haftet nicht für Schäden oder Mängel, die bei einer Kontrolle erkannt werden könnten, wenn die Bestimmungen aus diesem Punkt nicht eingehalten werden. Es haftet in jedem Fall nicht, wenn nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Lieferung eine schriftliche Reklamation beim Unternehmen eingeht, in der die angeblichen Schäden oder Mängel aufgeführt sind.

11.4 In jedem Fall, in dem das Unternehmen eine schriftliche Reklamation nach Punkt 11.3 erhalten hat, prüft das Unternehmen die Beschwerde und antwortet innerhalb von 28 Tagen schriftlich mit ihren Ergebnissen.

11.5 Vorbehaltlich Punkt 11.3 und 11.4 und im Ermessen des Unternehmens gleicht das Unternehmen jeden Mangel an den Waren aus und ersetzt möglicherweise beim Transport beschädigte Waren so bald wie angemessen möglich. Es übernimmt jedoch ansonsten keinerlei Haftung für solche Mängel oder Schäden an den Waren.

11.6 Obwohl alle Verpackungsmaterialien an sich sauber sind, werden sie nicht in einer sterilen Umgebung verpackt und transportiert, und daher kann Tinware Direct nicht garantieren, dass sie frei von produktbezogenen oder partikelförmigen Stoffen aus der Handhabung während der Verpackung und des Versands sind.

11.7 Zwar werden Lebensmittelsicherheitszertifikate zur Verfügung gestellt, doch kann das Unternehmen keine absolute Garantie oder Gewährleistung dafür geben, dass die Lacke und Farben lebensmittelecht sind, und empfiehlt dem Käufer, eigene Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und sich vor dem Gebrauch von der Sicherheit, Sauberkeit und Eignung des Produkts zu überzeugen.

12. Garantie

12.1 Das Unternehmen garantiert, dass es das Eigentum und das unbelastete Recht hat, die Waren zu verkaufen.

12.2 Der Käufer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Waren für den Zweck geeignet sind, für den sie verwendet werden sollen.

12.3 Es wird keine Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich der Eignung oder Tauglichkeit der Waren für einen bestimmten Zweck gegeben. Der Käufer muss sich hiervon selbst überzeugen und trägt die volle Verantwortung dafür.

12.4 Falls der Käufer besondere Anforderungen an die Verwendung der Waren hat, muss der Käufer diese Anforderungen dem Unternehmen vor Annahme der Bestellung schriftlich mitteilen. Das Unternehmen rät dem Käufer dringend, die Waren vor der Bestellung zu bemustern, um sich zu vergewissern, dass die Waren seinen Anforderungen entsprechen.

12.5 Wenn der Käufer unsicher ist, ob eine Ware für einen bestimmten Zweck geeignet ist, sollte er vor dem Kauf das Unternehmen dahingehend kontaktieren.

12.6 Wenn der Käufer vorbehaltlich Punkt 12.5 der Ansicht ist, dass die Waren für den Zweck ungeeignet sind und dies vom Unternehmen akzeptiert wird, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Waren auf eigene Kosten zu reparieren oder zu ersetzen. Wenn der Zustand oder die Eignung für einen bestimmten Zweck nicht zwischen dem Unternehmen und dem Käufer vereinbart werden kann, verpflichten sich beide Parteien, sich nach besten Kräften zu bemühen, etwaige Streitigkeiten nach Treu und Glauben und gegebenenfalls in erster Instanz im Rahmen eines Schiedsverfahrens/einer Schlichtung beizulegen  

13. Haftung

13.1 Einführung

13.1.1 Die Bestimmungen aus Punkt 13 gelten nicht als Ausschluss oder Einschränkung der Haftung des Unternehmens für Todesfälle oder Personenschäden, die auf Fahrlässigkeit des Unternehmens zurückzuführen sind.

13.1.2 Jeder Unterpunkt von Punkt 13 ist als eigenständig und unabhängig zu behandeln.

13.2 Ausschluss

13.2.1 Punkt 13.2 gilt nur für Mängel aufgrund von Konstruktions-, Herstellungs-, Material- oder Ausführungsfehlern. Er erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Zweckentfremdung, missbräuchliche Nutzung oder Vernachlässigung verursacht wurden. Er erstreckt sich nicht auf Konstruktions-, Herstellungs-, Material- oder Ausführungsfehler, die vom Käufer oder von Dritten geliefert oder vorgenommen wurden. Für Waren, die nicht durch das Unternehmen selbst entworfen oder hergestellt wurden, gibt das Unternehmen dem Käufer nur die Garantie oder Gewährleistung, die das Unternehmen selbst erhält.

13.2.2 Das Unternehmen stimmt zu, die Waren auf eigene Kosten zu reparieren oder zu ersetzen, wenn ein Mangel, der unter diesen Punkt fällt, entdeckt und dem Unternehmen vom Käufer spätestens drei Monate nach dem Lieferdatum mitgeteilt wird. 

13.2.3 Das Unternehmen haftet nicht für Mängel, die bei der Lagerung oder Handhabung der Produkte durch den Käufer entstehen, wenn dieser als Vertreter oder Händler der Produkte des Unternehmens handelt. Wenn Bedenken zu den Anforderungen einer sachgerechten Lagerung und Handhabung vorhanden sind, sollte sich der Käufer diesbezüglich vom Unternehmen beraten lassen.

13.2.4 Der Käufer kann die Rechte aus diesem Punkt nur in Anspruch nehmen, wenn:

(a) der Käufer das Unternehmen laut Punkt 13.2.2 über den betreffenden Mangel informiert; und

(b) der Käufer die Waren auf eigene Kosten an das Unternehmen zurückgibt.

13.2.5 Das Risiko des zufälligen Verlusts während der Rücksendung der Waren trägt der Käufer.

13.2.6 Als Gegenleistung für die Gewährung dieses Punkts stimmt der Käufer zu, dass abgesehen von den in Punkt 11 und 12 genannten Bedingungen keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden, gesetzlichen oder sonstigen Bedingungen, Garantien oder sonstigen Bestimmungen Bestandteil dieses Vertrags sind.

13.3 Ausschluss von Folgeschäden

Das Unternehmen haftet nicht für Folgeschäden oder indirekte Schäden des Käufers, egal, ob diese Schäden aus einer vertraglichen oder deliktischen Pflichtverletzung oder auf andere Weise entstehen (einschließlich der Verluste, die durch Fahrlässigkeit des Unternehmens entstehen). Nicht abschließende Beispiele für Folgeschäden oder indirekte Schäden sind etwa:

(a) Entgangene Gewinne

(b) Entgangene Verträge

(c) Sachschäden des Käufers oder einer anderen Person sowie Personenschäden des Käufers oder einer anderen Person (sofern diese Schäden nicht auf die Fahrlässigkeit des Unternehmens zurückzuführen sind).

13.4 Haftungsgrenze

Die Gesamthaftung des Unternehmens für einen einzelnen Anspruch oder für die Summe aller Ansprüche, die sich aus einer Handlung oder einem Versäumnis des Unternehmens ergeben (unabhängig davon, ob sie sich aus Fahrlässigkeit des Unternehmens oder aus anderen Gründen ergeben), überschreitet nicht 1.000.000 £.

14. Spezialverpackungen oder -werkstoffe

Wenn Spezialwerkstoffe oder Markenverpackungen zur Erfüllung der Käuferspezifikationen aus der Bestellung erforderlich sind, hat dies zur Bedingung, dass Überschussmengen dieser vom Unternehmen hergestellten Artikel nach Abwicklung der Käuferbestellung, dem Käufer in Rechnung gestellt werden und von ihm zu bezahlen sind.

15. Höhere Gewalt

15.1 Das Unternehmen haftet nicht für die Nichterfüllung seiner vertraglichen Pflichten, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf Ereignisse, Umstände oder Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen.

15.2 Ohne Einschränkung der Bestimmungen aus Punkt 15.1 verstößt das Unternehmen nicht gegen den Vertrag, wenn eine Verzögerung bei der Erfüllung oder Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen entweder direkt oder indirekt aus dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit“) oder der Corona-Pandemie im Vereinigten Königreich oder anderswo entsteht oder damit zusammenhängt (egal, ob sie durch eine Abriegelung oder eine andere staatliche oder behördliche Maßnahme, Richtlinie oder einen Eingriff verursacht wird); und/oder durch eine Nichtbelieferung beim Unternehmen, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Explosion, terroristische Handlungen, ungewöhnliche Wetterbedingungen, Feuer, Überschwemmungen, Streiks, Aussperrungen, staatliche Maßnahmen oder Vorschriften (im Vereinigten Königreich oder anderswo), Verzögerungen bei Zulieferern, Unfälle und Mangel an Materialien, Arbeitskräften oder Produktionsanlagen.

15.3 Falls das Unternehmen unter den obigen Umständen an der Lieferung gehindert werden, setzt es den Käufer schnellstmöglich schriftlich davon in Kenntnis.

15.4 Wenn die Umstände, die eine Lieferung verhindern, drei Monate nach Erhalt der Mitteilung des Unternehmens weiter fortdauern, kann jede Partei den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.

15.5 Wenn der Vertrag auf diese Weise gekündigt wird, erstattet das Unternehmen alle Zahlungen, die der Käufer bereits auf den Preis geleistet hat (unter Abzug aller Beträge, die dem Unternehmen vom Käufer zustehen). Das Unternehmen ist jedoch nicht verpflichtet, den Käufer für weitere Verluste oder Schäden zu entschädigen, die durch die Nichtlieferung verursacht wurden.

16. Bedingungen für Rabatte, Werbeaktionen und Gutscheincodes

16.1 Codes können nicht auf bereits getätigte Bestellungen angewendet werden.

16.2 Rabattcodes und Gutscheine können nicht gegen Muster oder Versandkosten eingelöst werden.

16.3 Codes können nur für Online-Bestellungen verwendet werden, sofern nicht anders angegeben.

16.4 Pro Transaktion kann nur ein Code verwendet werden.

16.5 Codes können nicht für Vorbestellungen verwendet werden.

16.6 Gutscheine und Promo-Codes sind nicht übertragbar und können nicht gegen Bargeld oder Kredite eingelöst werden.

16.7 Codes können nicht in Verbindung mit anderen Angeboten oder für reduzierte oder im Ausverkauf befindliche Produkte verwendet werden.

16.8 Bei Rückgabe wird nur der ursprüngliche Barpreis abzüglich des verwendeten Gutscheins erstattet. Der Gutschein kann nicht für Ersatzartikel verwendet oder für eine zukünftige Verwendung erneut ausgestellt werden. Weitere Ausschlüsse finden Sie in unseren Rückgabebedingungen.

16.9 Die Codes haben die auf dem ausgestellten Gutschein angegebene oder veröffentlichte Laufzeit.

16.10 Codes für einzelne Produkte können nur zum Kauf des angegebenen Produkts verwendet werden, solange der Vorrat reicht.

16.11 Aktionscodes können jederzeit widerrufen werden.

16.12 Tinware Direct hat das Recht, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Benachrichtigung des Käufers zu ändern.

17. Mitteilungen

Zu gebende Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und gelten 48 Stunden nach Absendung an die umseitig angegebene Anschrift oder der von der Partei jeweils schriftlich mitgeteilten Anschrift als ordnungsgemäß durch die jeweilige Partei erhalten bzw. bei Postversand als zugestellt.

Wenn eine Mitteilung per E-Mail verschickt wird, gilt sie zum Zeitpunkt der Übermittlung, oder, falls dieser Zeitpunkt am Empfangsort außerhalb der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage, liegt („Geschäftszeiten“), sobald die Geschäftszeiten wieder beginnen, als zugegangen.

18. Abtretung

18.1 Das Unternehmen kann jederzeit alle oder einzelne seiner Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, delegieren, treuhänderisch verwalten oder in sonstiger Weise mit ihnen verfahren.

18.2 Der Käufer darf alle oder einzelne seiner Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne das vorherige schriftliche Einverständnis des Unternehmens abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, delegieren, treuhänderisch verwalten oder in sonstiger Weise mit ihnen verfahren.

19. Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit

19.1 Alle Zeichnungen, Materialien, Ausrüstungen, Software, Erfindungen, Spezifikationen, Anweisungen, Pläne, Kostenvoranschläge, Preise oder jegliche Form von geistigem Eigentum, die der Verkäufer dem Käufer zur Verfügung stellt, sind als vertrauliche Informationen zu behandeln und bleiben Eigentum des Verkäufers.

19.2 Der Käufer darf vertraulichen Informationen des Verkäufers ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht vervielfältigen, verbreiten oder kopieren.

20. Streitschlichtung und Mediation

20.1 Falls in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Streitigkeiten auftreten, verpflichten sich die Parteien, in gutem Glauben ein Schlichtungsverfahren anzustrengen, um diese Streitigkeit beizulegen. Dies erfolgt auf Grundlage des Schlichtungsmodellverfahrens des Centre for Effective Dispute Resolution (CEDR). Sofern die Parteien nicht innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Bekanntgabe des Streitfalls etwas anderes vereinbaren, wird der Mediator vom CEDR benannt.

21. Geltendes Recht und Zuständigkeit

Der Vertrag unterliegt dem Recht von England und Wales und ist entsprechend auszulegen.

22. Verzicht

Die Rechte und Rechtsansprüche des Unternehmens unter dem Vertrag werden weder geschmälert, noch aufgegeben oder erlöschen, wenn das Unternehmen bei der Ausübung oder Wahrnehmung solcher Rechte und Rechtsansprüche eine Duldung, Stundung oder Fristverlängerung gewährt.

23. Überschriften

Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit und haben keine Aussagekraft für die Auslegung dieser Bedingungen.

September 2001 (Überarbeitete Fassung vom 13. April 2022)

Tinware Direct Limited, Crow Hill Farm, Wilden, Bedford, Mk44 2QS, Großbritannien